Beiträge: 30
| Zuletzt Online: 29.03.2024
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Dolle Farbe, sieht damit bald aus wie ein Matchbox.
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Das Ventilspiel soll bei den 8V doch alle 20Tsd Kilometer geprüft und ggf. eingestellt werden. Ist das bereits erledigt worden?
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E, H oder Saison sind nur Erweiterungen bestehender Kennzeichen, was du vorhast, ist nicht möglich.
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Das originale Lenkrad mit Knalltüte dieses Autos liegt im Regal, gibt es bei Bedarf sicher dazu. Dem Besitzer gefiel das aktuell verbaute einfach besser.
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Hallo Bernd,
hast du denn einen Überblick über die auf jeden Fall anfallenden Arbeiten zur Erlangung der begehrten Plakette? Wäre viel Blecharbeit dabei? Oder vielleicht andersrum, welche guten Sachen sprechen denn für das Auto bzw. welche Teile sind zur Ersatzteilgewinnung in ensprechend gutem Zustand? Sind sicher auch für andere mögliche Interessenten wichtige Infos, denke ich. Über ein paar Bilder würde ich mich ebenfalls freuen, sofern diese geeignet sind, sich ein Bild vom allgemeinen Fahrzeugzustand zu machen. Besten Dank für deine Mühe.
Gruss Lars
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Ich will es mal so sagen: In meinem in der BRD ausgelieferten 2105 von 1993 wohnt ein 1500er mit 5-Gang und 3,9er Diff, original ab Werk. Der hat nominell 68 PS mit dem geregelten Axtec-Vergaser und der fährt sich in dieser Kombination wirklich prima, zieht auch im 5. Gang ab 60 km/h sauber los und ist auf langen Strecken mit 120 auf dem Tacho wunderbar laufruhig und die Drehzahl ist mit dem 3,9er Diff dabei sehr im Rahmen. Mit einem noch freier atmenden 75PS 1500er wäre das nochmal eine ganze Klasse besser. Wenn du den Wohnwagen natürlich häufig dranhängen hast, dann ist das kürzere Diff sicher nicht zu verachten, gerade wenn du auch mal in hügelige Gegenden fährst.
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Ist es der 75 PS 1500er? Dann paare den mit dem 5-Gang und 3.9er Diff und alles ist gut.
Gutes Gelingen und zeig dann gern mal ein paar Bilder, wenn der "Neue" wieder hübsch ist.
Gruss Lars
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Hallo Michael, auch wenn du das vermutlich nicht gern hören wirst, gilt in diesem Fall vorrangig die ABE dieser Felge. Denn nur diese beiden Reifengrößen hat der Hersteller dieser Felge prüfen und positiv bescheiden lassen. Wenn du es 100%ig legal haben willst, würde Ich persönlich jedoch aufgrund deiner schon vorhandenen Eintragung eines 175er Reifens auf einer 5B-Felge mit deinem DEKRA-Prüfer des geringsten Mißtrauens mal darüber sprechen, ob er im Rahmen einer Einzelabnahme dies auch für die von dir gefundenen Felgen eintragen würde bzw. ob er eine derartige Abnahme denn überhaupt für notwendig erachtet. In der Praxis habe ich es jedoch noch nie erlebt, daß ein Prüfer bei Stahlfelgen tatsächlich hergegangen ist und die eingetragenen Reifengrößen mit der original ABE/Typgutachten einer Stahlfelge abgeglichen hat, um solchen Grenzfällen auf die Spur zu kommen.
Gruss Lars
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Ich gehe hier ebenfalls von einem Schreibfehler aus, 165er sollten es auf jeden Fall sein, die fehlen hier im Schein. Und für die ist ja dann auch die 4,5er Felge korrekt angegeben. Dies könntest du ja ggf. beim nächsten Besuch auf dem StVA mal korrigieren lassen, wenn es dich stören sollte. Dein 2194 hat COC-Papiere mit den erlaubten Reifen/Felgengrößen und Typen, diese können die Kollegen von der Rennleitung mittlerweile direkt im Auto abrufen. Und geh mal davon aus, daß bei dem offensichtlich originalen Lada-Radmutterndeckel, der da mitten auf der Felge prangt, das Interesse dann sehr gering sein wird, da auf den Millimeter genau nachzuforschen. Da reicht denen in der Regel der Abgleich der montierten Reifengröße mit den eingetragenen Reifengrößen im Schein völlig aus.
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Wenn er gründlich ist, schaut er, wo die Pflicht-Kennzeichnung der Alufelge ist, dies ist üblicherweise eine KBA-Nummer oder eine Herstellerspezifische Originalteilenummer sowie die Dimension der Felge. Er könnte diese zum Beispiel an der Innenseite einer der Speichen finden, unter der Radschraubenabdeckung oder am Rand des Felgenhorns innen oder außen, dazu steht das Auto halt im Rahmen der Prüfung eh auf der Bühne und er wird mal mit der Taschenlampe ein wenig umherleuchten. Diese Kennzeichnung muß meines Wissens nach auf jeden Fall ohne Demontage des Komplettrades vom Fahrzeug erkennbar sein. Hast du die Innenseite der Felge auch schon abgeleuchtet? Und dann prüft er halt, ob die Felge mit der KBA-Nummer und/oder dieser Dimension in deinem Fahrzeugschein eingetragen ist oder bei neueren Fahrzeugen ggf. im COC-Papier zu finden ist. Falls der Prüfer nicht weiß, daß es den Samara nicht serienmäßig mit deiner Beispielfelge gab und er sich mit dem Lada-Logo als Originalteilerkennung ggf. zufrieden gibt, hast du halt Glück gehabt und versuchst es in zwei Jahren beim selben Prüfer wieder.
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Jep, war verallgemeinert, sorry. War so schon viel Text, daher hab ich ein wenig gespart.
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Ich glaub, du haust da aufgrund des Knotens im Kopf grad einfach zwei Sachen zusammen, die getrennt zu betrachten sind.
Das eine sind die Reifen und auf welchen Felgen diese montiert werden dürfen. Da gibt es natürlich technische Spezifikationen und auch Herstellerfreigaben.
Das zweite sind zulassungsrechtliche Vorschriften, dein Fahrzeug hat gewissen technische Daten, die in seiner ABE erfasst sind. Durch weitere Abnahmen beim TÜV und Eintragungen in den Fahrzeugpapieren kannst du zum Beispiel dafür sorgen, daß du statt der serienmäßigen 13"-Felgen auch 6x14-Felgen fahren darfst mit der zum Zeitpunkt der Abnahme auf diesen Felgen aufgezogenen Reifengröße (in deinem Fall wären das dann die 185er). Aber eben nur genau diese eine zusätzlich eingetragene Größe 6x14 mit dann 185ern. Denn du hast eine 6J-Felge zur TÜV-Abnahme am Fahrzeug montiert und vorgestellt, keine 5J und auch keine 5,5J. Bringst du dein Auto mit einer 5,5J-Felge und 185er Reifen zum TÜV zur Abnahme, dann werden 5,5Jx14 eingetragen, nicht 5J und auch nicht 6J. Wenn du weder im (alten) Fahrzeug-Brief noch Schein noch COC-Papieren (bei neueren Fahrzeugen) eine bestimmte Felgengröße stehen hast, die du aber gerne hättest, dann fährst du halt mit Wunschfelgen/reifen montiert zum TÜV und lässt Sie dir eintragen. So das allgemeine Prozedere, das du bestimmt kennst. Daß man eine bestimmte Reifengröße auf verschieden breiten Felgen montieren kann heißt nicht automatisch, daß du am Fahrzeug anbauen darfst, was theoretisch möglich ist. Anbauen darfst du exakt die Abmessungen und Dimensionen, die in deinen Fahrzeugpapieren vermerkt sind, ob serienmäßig oder per nachträglicher Abnahme durch den TÜV.
Ich hoffe, ich konnte es verständlich ausdrücken.
"und was ist wenn in den neuen Scheinen und Briefen die Felgenbreiten nicht mehr enthalten sind?" >> dann schaust im COC-Papier des Fahrzeuges nach, da stehen die Größen drin, die der Hersteller beim KBA hat abnehmen lassen und die somit Teil der Betriebserlaubnis sind; willst du andere als diese angegebenen Dimensionen am Fahrzeug montieren, prüft der TÜV anhand der gesetzlichen und technischen Vorgaben, ob dies zulässig ist und trägt es bei positiver Begutachtung ein, deine Betriebserlaubnis wird somit quasi erweitert
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Nein, denn nur, wenn du auch die alternativen Felgenbreiten 5Jx14 und 5,5Jx14 im Schein (oder alten Fahrzeugbrief) eingetragen hast, dürftest du diese Felgengrößen an deinem Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen. Das heißt also, rein technisch gesehen ist es möglich und okay, den 185er Reifen auf eine 5, 5,5 oder 6J-Felge zu montieren. Am Fahrzeug selbst darfst du aber nur eingetragene Felgengrößen montieren. Und wenn da wirklich nur 6x14er Felgen drinstehen, dann nur diese.
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Also bis jetzt hab ich noch nix kompliziertes gelesen. Vom RDKS selbst mal abgesehen.
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Was genau ist Quatsch? Daß die meisten Allwetter/Ganzjahresreifen zusätzlich zu den Symbole Regen, Sonne und Schnee auch noch M+S (alt) bzw. das Alpin-Symbol (neu ab 2018) haben?
https://www.bussgeldkatalog.de/reifenkennzeichnung/
Ich bin sehr gespannt auf deine Antwort, erhelle uns Unwissende doch bitte, welche weiteren Kennzeichen Allwetterreifen haben müssen und nenne sehr gerne auch den zugehörigen Gesetzestext, ich lerne nämlich gern dazu.
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Da Ganzjahresreifen i.d.R. als Winterreifen gekennzeichnet sind, sofern diese die dafür notwendigen Symbole auf der Reifenflanke aufweisen, kauf halt einfach welche mit passendem und entsprechend hohen Speedindex (T,H oder V) zum Auto, dann hast du auch keine Einschränkungen beim Ausnutzen der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit deines Kfz, wenn es mal wieder trocken ist.
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Zitat von Reinhard im Beitrag #8 Meine Frau will nämlich unbedingt weiterhin ein Automatikgetriebe und auf keinen Fall ein orangefarben lackiertes Auto fahren.
Das ist kein Widerspruch in meiner Argumentation sondern der Grund, der dich an der einzig logischen wirtschaftlichen Entscheidung hindert. Und diesen wollte ich mit meinem ersten Kommentar lediglich aus dir rauskitzeln. (bitte nicht böse sein deswegen) Prima, daß der Vesta auch schon mit Gas fährt, bei uns kommt auch nix anderes mehr ins Haus. Gibt es denn eigentlich aktuell schon ein Auto mit LPG, was ihr in der näheren Auswahl habt? Oder rüstet ihr ggf. einfach wieder die Autogasanlage nach?
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Rein wirtschaftlich gesehen fährt deine Frau ab jetzt einfach den Kalina und gut ist es. Keine unnützen Ausgaben für ein "neues" Auto und zudem ist der Kalina mit Autogas konkurrenzlos günstig zu bewegen.
Problem gelöst.
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Zwischen 2500 und 4500 ist doch ziemlich viel am Markt, um den hier angebotenen einordnen zu können, muß man sich schon ein paar angeschaut haben, meine ich.
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Wenn es nur die Politiker wären ... Es sind aber fast ALLE Menschen, die nach mehr streben und sich den daraus entstehenden Konsequenzen verschliessen. Daher gibt es dann halt weiterhin in schöner Regelmäßigkeit Rezessionen und Kriege für einen kleinen Reset und dann geht das Spiel einfach wieder von vorn los. Das höchst unschöne Ende ist einfach unvermeidlich. Geschichtsbücher aus jeder Epoche zeigen das, nur lesen und daraus lernen will noch immer kaum einer, zumindest keine kritische Masse.
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